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Allgemeine Geschaeftsbedingungen (AGB)

fuer die Nutzung der Software „CheckTouch“

Anbieter

P&A Development GmbH

Schlossstrasse 8

74388 Talheim

Amtsgericht Stuttgart, HRB 802054

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

(1) Diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln abschliessend das Vertragsverhaeltnis zwischen der P&A Development GmbH, Schlossstrasse 8, 74388 Talheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 802054 (nachfolgend „Anbieter“), und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“).

(2) Das Angebot der Software „CheckTouch“ richtet sich ausschliesslich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des oeffentlichen Rechts oder oeffentlich-rechtliche Sondervermoegen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen. Der Kunde sichert bei Vertragsschluss zu, in Ausuebung seiner gewerblichen oder selbststaendigen beruflichen Taetigkeit zu handeln.

(3) Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, abweichende oder ergaenzende Allgemeine Geschaeftsbedingungen des Kunden (z.B. Einkaufsbedingungen) werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdruecklich schriftlich zugestimmt. Die vorbehaltlose Erbringung von Leistungen durch den Anbieter in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden stellt keine Zustimmung dar.

(4) Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung der Software „CheckTouch“ zur Nutzung ueber das Internet (Software-as-a-Service / SaaS) sowie die Einraeumung von Speicherplatz auf den Servern des Anbieters. Der Funktionsumfang der Software ergibt sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website https://checktouch.de sowie den korrespondierenden Beschreibungen in den App-Stores (Apple App Store, Google Play Store).

(5) Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung Dritter als Unterauftragnehmer (z.B. Rechenzentrumsbetreiber) zu bedienen.

§ 2 Vertragsschluss, Registrierung und Testphase

(1) Die Darstellung der Software auf der Website und in den App-Stores stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar.

(2) Vertragsschluss ueber die Website: Durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ (oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt erst durch die ausdrueckliche Auftragsbestaetigung des Anbieters per E-Mail oder konkludent durch die Freischaltung des vollen Zugangs zur Software zustande.

(3) Vertragsschluss ueber App-Stores (In-App-Kauf): Soweit der Kunde kostenpflichtige Inhalte oder Abonnements direkt ueber den Apple App Store oder Google Play Store bezieht, kommt der Vertrag unter Einbeziehung der dort geltenden Abwicklungsbedingungen zustande. Im Verhaeltnis zwischen Anbieter und Kunde gelten jedoch vorrangig diese AGB bezueglich der inhaltlichen Ausgestaltung des Nutzungsverhaeltnisses.

(4) Testphase: Sofern der Anbieter dem Kunden eine kostenlose Testphase gewaehrt, kommt ein befristetes Nutzungsverhaeltnis zustande. Dieses endet automatisch mit Ablauf des Testzeitraums. Eine automatische Umwandlung in ein kostenpflichtiges Vertragsverhaeltnis erfolgt nur, wenn dies ausdruecklich vereinbart wurde oder der Kunde aktiv ein kostenpflichtiges Paket bucht. Waehrend der Testphase schuldet der Anbieter keine Verfuegbarkeit und haftet nur fuer Vorsatz und grobe Fahrlaessigkeit.

§ 3 Bereitstellung der Software und Verfuegbarkeit (SLA)

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software in der jeweils aktuellen Version am Router-Ausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums zur Nutzung bereit (Uebergabepunkt). Fuer die Anbindung an das Internet, die Bereitstellung der notwendigen Hardware sowie die Softwareumgebung auf Seiten des Kunden ist der Kunde selbst verantwortlich.

(2) Der Anbieter schuldet eine Verfuegbarkeit der Software von 99,0 % im Jahresmittel, gemessen am Uebergabepunkt.

(3) Nicht als Ausfallzeiten gelten:

  1. Zeiten der Nichtverfuegbarkeit aufgrund von angekuendigten Wartungsarbeiten. Der Anbieter wird sich bemuehen, Wartungsarbeiten in nutzungsarmen Zeiten (z.B. zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr MEZ oder am Wochenende) durchzufuehren;
  2. Zeiten der Nichtverfuegbarkeit aufgrund von Umstaenden, die ausserhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (Hoehere Gewalt gemaess § 3a);
  3. Zeiten der Nichtverfuegbarkeit, die durch den Kunden verursacht wurden (z.B. Fehlbedienung, nicht kompatible Hardware, Virenangriffe vom System des Kunden).

(4) Unterschreitung der Verfuegbarkeit: Unterschreitet die tatsaechliche Verfuegbarkeit die zugesagte Verfuegbarkeit von 99,0 % im Jahresmittel, ist der Kunde berechtigt, die monatliche Verguetung anteilig zu mindern. Die Minderung berechnet sich nach dem Verhaeltnis der tatsaechlichen Ausfallzeit zur vertraglich geschuldeten Ausfallzeit. Weitergehende Ansprueche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprueche, richten sich nach § 8 dieser AGB.

(5) Der Anbieter entwickelt die Software kontinuierlich weiter. Ein Anspruch des Kunden auf Beibehaltung bestimmter Funktionen besteht nur, wenn diese Funktionen ausdruecklich als wesentlicher Vertragsbestandteil zugesichert wurden. Der Anbieter wird den Kunden ueber wesentliche Funktionsaenderungen rechtzeitig informieren.

§ 3a Hoehere Gewalt

(1) Keine der Parteien haftet fuer die Nichterfullung oder verspaetete Erfullung ihrer vertraglichen Pflichten, soweit die Nichterfullung oder Verspaetung auf Umstaenden beruht, die ausserhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen (Hoehere Gewalt).

(2) Als Hoehere Gewalt gelten insbesondere:

  1. Naturkatastrophen (Erdbeben, Ueberschwemmungen, Stuerme, Epidemien, Pandemien);
  2. Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Sabotage;
  3. Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmassnahmen (sofern nicht von der betroffenen Partei verursacht);
  4. Hoheitliche Massnahmen, Embargos, Sanktionen;
  5. Ausfall von allgemeinen Telekommunikationsnetzen, Internet-Backbones oder Gateways jenseits des Einflussbereichs des Anbieters;
  6. Cyberangriffe auf die Infrastruktur (z.B. DDoS-Attacken), sofern der Anbieter angemessene Schutzmassnahmen getroffen hat.

(3) Die von Hoeherer Gewalt betroffene Partei wird die andere Partei unverzueglich ueber das Vorliegen und die voraussichtliche Dauer des Hindernisses informieren.

(4) Dauert das Ereignis Hoeherer Gewalt laenger als drei (3) Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei (2) Wochen zum Monatsende zu kuendigen.

§ 4 Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter raeumt dem Kunden das einfache, nicht ausschliessliche, nicht uebertragbare, nicht unterlizenzierbare und zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschraenkte Recht ein, die Software fuer eigene interne geschaeftliche Zwecke zu nutzen.

(2) Sofern das Vertragsmodell eine nutzerbezogene Lizenzierung vorsieht („Named User“), darf der Zugang nur durch die konkret benannte Person genutzt werden. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte oder die Nutzung eines Accounts durch mehrere Personen („Account Sharing“) ist untersagt.

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software ueber die vereinbarte Nutzung hinaus zu vervielfaeltigen, zu veraeussern, zu vermieten oder oeffentlich zugaenglich zu machen. Die gesetzlichen Rechte aus §§ 69d, 69e UrhG (Dekompilierung) bleiben unberuehrt.

(4) Der Kunde raeumt dem Anbieter das Recht ein, die vom Kunden auf den Servern des Anbieters abgelegten Daten zum Zwecke der Vertragsdurchfuehrung (z.B. Speicherung, Datensicherung, Darstellung in der App) zu vervielfaeltigen und zu bearbeiten.

§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der Software die geltenden Gesetze zu beachten und keine rechtswidrigen Inhalte (z.B. beleidigende, volksverhetzende oder urheberrechtsverletzende Daten) einzustellen.

(2) Freistellung: Der Kunde stellt den Anbieter von saemtlichen Anspruechen Dritter frei, die diese aufgrund einer rechtswidrigen Nutzung der Software durch den Kunden oder aufgrund von Inhalten, die der Kunde in die Software eingestellt hat, gegen den Anbieter geltend machen. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schuetzen. Bei Verdacht auf Missbrauch ist der Anbieter unverzueglich zu informieren.

(4) Datensicherung: Es obliegt dem Kunden, die von ihm verarbeiteten Daten regelmaessig und gefahrentsprechend zu sichern (Backups). Da es sich um eine SaaS-Loesung handelt, empfiehlt der Anbieter den regelmaessigen Export der Daten (z.B. als PDF- oder CSV-Bericht), um auch bei einem Totalausfall des Systems ueber die Daten verfuegen zu koennen.

§ 6 Verguetung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Verguetung richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gueltigen Preisliste oder dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzueglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind wiederkehrende Nutzungsgebuehren jeweils im Voraus (monatlich oder jaehrlich) zur Zahlung faellig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

(3) Preisanpassungen: Der Anbieter ist berechtigt, die vereinbarten Preise mit einer Ankuendigungsfrist von sechs (6) Wochen zum Beginn der naechsten Vertragslaufzeit (Verlaengerungszeitraum) anzupassen. Die Ankuendigung erfolgt in Textform (z.B. per E-Mail). Bei Preiserhoehungen von mehr als 5 % gegenueber dem bisherigen Preis steht dem Kunden ein Sonderkuendigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhoehung zu. Das Sonderkuendigungsrecht ist innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Ankuendigung in Textform auszuueben. Macht der Kunde von seinem Sonderkuendigungsrecht keinen Gebrauch, gilt der angepasste Preis als vereinbart.

(4) Geraet der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Hoehe von 9 Prozentpunkten ueber dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu fordern (§ 288 Abs. 2 BGB). Die Geltendmachung eines hoeheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang zur Software voruebergehend zu sperren, wenn der Kunde mit einem nicht unerheblichen Betrag (mindestens zwei Monatsgebuehren) laenger als 30 Tage in Verzug ist. Die Zahlungspflicht des Kunden besteht waehrend der Sperrung fort.

§ 7 Gewaehrleistung (Maengelhaftung)

(1) Der Anbieter gewaehrleistet die Funktionsfaehigkeit und Verfuegbarkeit der Software nach Massgabe dieser AGB. Ein Mangel liegt vor, wenn die Software nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sich nicht zur vertraglich vorausgesetzten Verwendung eignet.

(2) Ausschluss der verschuldensunabhaengigen Haftung: Die verschuldensunabhaengige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz fuer bei Vertragsschluss vorhandene Maengel gemaess § 536a Abs. 1, 1. Alternative BGB wird ausgeschlossen.

(3) Der Kunde hat auftretende Maengel unverzueglich in Textform unter genauer Beschreibung des Fehlerbildes anzuzeigen.

(4) Maengelansprueche verjaehren innerhalb von 12 Monaten. Dies gilt nicht fuer Maengelansprueche, die auf Schadensersatz gerichtet sind und auf grober Fahrlaessigkeit oder Vorsatz beruhen.

§ 8 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschraenkt:

  1. bei Vorsatz oder grober Fahrlaessigkeit;
  2. fuer die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit;
  3. nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
  4. im Umfang einer vom Anbieter uebernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlaessiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich fuer die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Anbieters der Hoehe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschaefts vorhersehbar und typisch ist. Eine Kardinalpflicht ist eine Pflicht, deren Erfullung die ordnungsgemaesse Durchfuehrung des Vertrags ueberhaupt erst ermoeglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmaessig vertraut.

(3) Eine weitergehende Haftung des Anbieters besteht nicht. Insbesondere besteht keine Haftung fuer entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder sonstige mittelbare Schaeden und Folgeschaeden.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschraenkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfuellungsgehilfen des Anbieters.

(5) Haftung bei Datenverlust: Die Haftung fuer Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschraenkt, der bei regelmaessiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden eingetreten waere.

§ 9 Datenschutz und Geheimhaltung

(1) Die Parteien verpflichten sich, die geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), zu beachten.

(2) Soweit der Anbieter im Rahmen der Nutzung der Software personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (Auftragsverarbeitung), schliessen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemaess Art. 28 DSGVO. Diese Vereinbarung wird dem Kunden im Rahmen des Registrierungsprozesses oder im Kundenkonto zur Verfuegung gestellt. Im Falle von Widerspruechen zwischen diesen AGB und dem AVV gehen die Regelungen des AVV in Bezug auf den Datenschutz vor.

Unterauftragsverarbeiter

(3) Der Anbieter bedient sich zur Erbringung seiner Leistungen folgender Unterauftragsverarbeiter:

DienstleisterAdresseZweck
IONOS SEElgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, DeutschlandHosting, Serverinfrastruktur und Datenspeicherung
Vercel Inc.340 S Lemon Ave #4133, Walnut, CA 91789, USAHosting der Web-Applikation und Content Delivery
Twilio Inc. (SendGrid)375 Beale Street, Suite 300, San Francisco, CA 94105, USAE-Mail-Versand und Transaktionsmails

Fuer Datenuebermittlungen in Drittlaender (USA) hat der Anbieter geeignete Garantien gemaess Art. 46 DSGVO getroffen (EU-Standardvertragsklauseln). Eine aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter kann jederzeit unter https://checktouch.de/unterauftragsverarbeiter eingesehen werden.

(4) Datenloeschung: Nach Beendigung des Vertragsverhaeltnisses wird der Anbieter alle im Auftrag des Kunden verarbeiteten personenbezogenen Daten nach Wahl des Kunden loeschen oder zurueckgeben, sofern nicht eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Die Loeschung erfolgt spaetestens 30 Tage nach Vertragsende, sofern der Kunde keinen Export der Daten veranlasst hat.

(5) Die Parteien verpflichten sich, ueber alle ihnen im Rahmen des Vertragsverhaeltnisses bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, Geschaefts- und Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen Vertragspartners Stillschweigen zu bewahren.

§ 10 Laufzeit, Kuendigung und Datenherausgabe

(1) Die Vertragslaufzeit und die Kuendigungsfristen richten sich nach dem vom Kunden gewaehlten Tarifmodell (z.B. Monats- oder Jahresabonnement).

(2) Sofern nicht anders vereinbart, verlaengert sich der Vertrag automatisch um die jeweilige Vertragslaufzeit (jedoch maximal um ein Jahr), wenn er nicht fristgerecht gekuendigt wird.

  1. Bei Monatsvertraegen betraegt die Kuendigungsfrist 14 Tage zum Monatsende.
  2. Bei Jahresvertraegen betraegt die Kuendigungsfrist 3 Monate zum Ende der Vertragslaufzeit.

(3) Das Recht zur ausserordentlichen Kuendigung aus wichtigem Grund bleibt unberuehrt. Ein wichtiger Grund liegt fuer den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit Zahlungen in Verzug ist oder gegen die Nutzungsrechte (§ 4) verstoesst.

(4) Kuendigungen beduerfen der Textform (z.B. E-Mail). Die Nutzung einer im Kundenkonto bereitgestellten Kuendigungsfunktion („Kuendigungs-Button“) wahrt die Form.

(5) Folgen der Beendigung: Nach Beendigung des Vertragsverhaeltnisses wird der Anbieter den Zugang des Kunden sperren. Der Anbieter haelt die Daten des Kunden fuer einen Zeitraum von 30 Tagen nach Vertragsende zum Export bereit. Nach Ablauf dieser Frist ist der Anbieter berechtigt, die Daten unwiederbringlich zu loeschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 11 Aenderungen dieser AGB

(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung fuer die Zukunft zu aendern, sofern die Aenderung unter Beruecksichtigung der Interessen des Anbieters fuer den Kunden zumutbar ist. Eine Aenderung ist insbesondere zumutbar, wenn sie:

  1. erforderlich ist, um die AGB an Aenderungen der Rechtslage oder hoechstrichterlichen Rechtsprechung anzupassen;
  2. erforderlich ist, um behoerdlichen Anordnungen nachzukommen;
  3. durch die Einfuehrung neuer Leistungen oder Funktionen bedingt ist, soweit dadurch das bestehende Vertragsverhaeltnis nicht nachteilig veraendert wird;
  4. redaktioneller Natur ist und keine inhaltlichen Aenderungen mit sich bringt.

(2) Der Anbieter wird den Kunden ueber Aenderungen der AGB mindestens sechs (6) Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform (z.B. per E-Mail) informieren. Die Aenderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform widerspricht. Der Anbieter wird den Kunden in der Aenderungsmitteilung auf sein Widerspruchsrecht und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.

(3) Widerspricht der Kunde den Aenderungen fristgerecht, bleibt das Vertragsverhaeltnis zu den bisherigen Bedingungen bestehen. In diesem Fall ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende zu kuendigen, sofern ihm ein Festhalten am Vertrag unter den bisherigen Bedingungen nicht zumutbar ist.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschliesslicher Gerichtsstand fuer alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Heilbronn, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des oeffentlichen Rechts oder oeffentlich-rechtliches Sondervermoegen ist.

(3) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchfuehrbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen hiervon unberuehrt. Anstelle der unwirksamen oder undurchfuehrbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchfuehrbare Regelung als vereinbart, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am naechsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchfuehrbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend fuer den Fall, dass sich der Vertrag als lueckenhaft erweist.

(4) Streitbeilegung: Die Europaeische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar ist. Da sich das Angebot ausschliesslich an Unternehmer richtet, ist der Anbieter weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(5) Muendliche Nebenabreden bestehen nicht. Aenderungen und Ergaenzungen dieses Vertrages beduerfen der Textform. Dies gilt auch fuer die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

§ 13 Sonderbestimmungen fuer die Nutzung ueber App-Stores (Apple / Google)

Soweit der Kunde die Software ueber den Apple App Store oder Google Play Store bezieht, gilt ergaenzend Folgendes:

(1) Diese AGB werden zwischen dem Kunden und dem Anbieter geschlossen, nicht mit Apple Inc. oder Google LLC. Der Anbieter ist allein verantwortlich fuer die Software und deren Inhalt.

(2) Apple und Google sind nicht verpflichtet, Wartungs- oder Supportleistungen fuer die Software zu erbringen.

(3) Im Falle eines Fehlers der Software kann der Kunde den jeweiligen App-Store-Betreiber benachrichtigen; dieser wird den Kaufpreis (sofern zutreffend) erstatten. Weitergehende Gewaehrleistungsansprueche bestehen gegenueber den Store-Betreibern nicht.

(4) Der Kunde bestaetigt, dass er nicht in einem Land ansaessig ist, das einem Embargo der US-Regierung unterliegt.

(5) Apple Inc. und Google LLC sowie deren Tochtergesellschaften sind Drittbeguenstigte dieser AGB und berechtigt, diese Bestimmungen gegen den Kunden durchzusetzen.

Stand: Januar 2026

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